FAQ – Fragen und Antworten rund um die Beantragung eines China Visums

Sie finden in dieser Rubrik Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem China Visum.


Was muss ich bei der Beantragung meines China Visums beachten?

Ein China Visum müssen Sie seit dem 10. Mai 2019 über das Online-Formular der chinesischen Visastellen beantragen. Alternativ ist es auch möglich, eine Visumagentur mit der Beschaffung der Einreisegenehmigung zu beauftragen. Weiterhin sind für den Antrag verschiedene Unterlagen je nach Visa-Typ zusammenzutragen.

Wie viel vorher muss ich mein China Visum beantragen?

Das Visum für China ist in aller Regel 90 Tage gültig. Das heißt nach Ausstellung können Sie innerhalb der kommenden 90 Tage in China einreisen. Deswegen sollten Sie zwar frühzeitig an die Beantragung denken, aber nicht zu früh. Faustregel: nicht früher als 3 Monate vor Abreise. Es ist noch bis kurz vor Abreise möglich ein Visum zu bekommen, z.B. mittels Express-Bearbeitung. Empfehlenswert ist aber noch ein wenig Puffer für alle Eventualitäten einzuplanen. Eine Standardbearbeitungszeit dauert 4 Werktage. Vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und bei der Prüfung kommen keine Fragen auf. Planen Sie also lieber ein paar Tage mehr ein.

Welchen Kriterien muss das Foto für den China Visumantrag entsprechen?

Das Foto muss etwa 3,5×4,5cm groß und biometrisch aufgenommen sein. Besonders wichtig ist, dass der Hintergrund weiß ist. Das Passbild muss farbig eingereicht werden. Entweder Sie laden es digital direkt hoch und drucken den Antrag farbig aus oder Sie legen Ihrem schwarz-weiß-Ausdruck das farbige Passfoto im Original bei.

Wie muss die Einladung für ein China Geschäftsvisum aussehen?

Damit die geschäftliche Einladung von der chinesischen Visastelle akzeptiert wird, muss sie bestimmten Kriterien entsprechen.

Diese Punkte müssen in jeder Einladung für ein China Visum enthalten sein bzw. beachtet werden:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers
  • Geburtsdatum des Antragstellers
  • Reisezeitraum
  • Geschäftsbeziehung der einladenden Firma zur Firma des Antragstellers
  • Aufgabe des Antragstellers in China
  • Ausstellung auf Briefbogen der Firma, inkl. Post-Adresse und Telefonnummer des Unternehmens
  • Per Hand unterschrieben und mit chinesischem Stempel

Zur Vorlage im Chinese Visa Application Service Center ist ein ausgedruckter Scan ausreichend, um das China Geschäftsvisum zu erhalten.

Die Angaben für eine Privateinladung sind übrigens vergleichbar. Natürlich entfallen die Punkte, die sich rein auf das Arbeitsverhältnis beziehen.

Brauche ich für die Ausstellung eines Arbeitsvisums ein Gesundheitszeugnis?

Nein. Vor vielen Jahr war das einmal Usus. Mittlerweile ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses im Zuge der Visumsbeantragung für einen China-Arbeitsaufenthalt nicht mehr notwendig. Erst in China wird bei der Umwandlung des Visums in eine chinesische Arbeitserlaubnis eine Gesundheitsuntersuchung angefordert. Deutsche Dokumente werden dann aber ohnehin nicht akzeptiert, sondern Sie müssen den Gesundheitscheck direkt in China machen.

Ich fliege geschäftlich nach China. Was muss ich vor Ort beachten?

Chinas Gepflogenheiten sind in vielerlei Hinsicht anders. Das betrifft auch den geschäftlichen Bereich. Wenn Sie einige Dinge beachten, sollte einem erfolgreichen Geschäftsabschluss nichts im Weg stehen.

  • Immer die Ruhe bewahren
  • Kein eindeutiges „nein“ aussprechen, sondern versuchen Aussagen positiv zu formulieren
  • Bescheidenheit an den Tag legen
  • Nicht Händeschütteln, sondern sich an die chinesische Begrüßung in Form einer dezenten Verbeugung anpassen
  • Pünktlich erscheinen
  • Angemessenes Outfit anziehen – keine freizügige Kleidung wählen