Die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau
Während für Festland China ein Visum erforderlich ist, sind die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau von dieser Regelung ausgenommen. Bis zu 90 Tage können Sie in einer dieser beiden Städte visafrei verweilen. Sollten Sie allerdings einen Ausflug in einen anderen Teil des Landes planen, wird ein Visum für China unerlässlich. Dabei sollten Sie auch auf die Anzahl der Einreisen achten. Wenn Sie von Hongkong aus beispielsweise zwei Ausflüge nach Festland China planen, müssten Sie entsprechend ein Visum mit zwei Einreisen beantragen.
Transit-Aufenthalte in China ohne Visum
Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, in eigentlich visumpflichtige Städte ohne Visum einzureisen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
1. Einreise über einen von den 19 teilnehmenden Flughäfen
2. Nachweise eines bereits gebuchten Weiterflugs in dieselbe Richtung (Gabelflug zurück ins Heimatland zählt also nicht)
3. Nur eine Zwischenlandung in China
Die entsprechenden Nachweise sind direkt beim Boarding zu erbringen. Übrigens gilt die visafreie Regelung wirklich nur für den Aufenthalt in der jeweiligen Stadt. Sie dürfen von dort aus nicht einfach weiter durch China reisen. Wenn Sie also in Anspruch nehmen wollen, einen Zwischenstopp in einer der nachfolgend aufgeführten Städte einzulegen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies nur zum Zwecke eines Städtetrips und nicht einer „richtigen“ Chinareise möglich ist.
Die Regelungen zu den visumfreien Transitaufenthalten unterliegen häufigen Änderungen. Nach derzeitigem Stand können Sie sich
– für bis zu 144 Stunden (das entspricht 6 Tagen) in Shanghai, Peking, Tianjin und Guangzhou aufhalten oder
– für bis zu 72 Stunden (das entspricht 3 Tagen) in Changsha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Hangzhou, Kunming, Nanjing, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an und Xiamen verweilen.